Wie in jedem Jahr findet auch im Jahr 2026 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinden Ihres Amtes aufgefordert werden könnten, dem Statistischen Landesamt telefonisch, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Den Weg zum Antworten können die Haushalte selber festlegen.
Vor der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die ausgewählten Gebiete zu "begehen", um die im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Diese Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und dürfen Fotos von Gebäuden/Klingelschildern machen.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert (Anlagen). Die Haushalte sind verpflichtet zu antworten. Für Personen, die nicht in der Lage sind eigenständig zu antworten, können stattdessen nahestehende Personen antworten .
Da sich erfahrungsgemäß ein Teil der betroffenen Haushalte an die für sie zuständige Gemeindeverwaltung wendet, um sich die Rechtmäßigkeit dieser Erhebung bestätigen zu lassen, halte ich es für sinnvoll, Sie über die gesetzlich angeordnete Erhebung zu informieren.
Ich bitte Sie daher; auch die in Ihrer Verwaltung zuständigen Kolleg:lnnen, Ämter und die amtsangehörige(n) Gemeinde(n) über die Mikrozensuserhebung 2026 zu informieren. Sie können diese Informationen auch einsehen unter https://www.statistik-nord.de/mikrozensus.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bei Rückfragen den betroffenen Haushalten versichern, dass die Durchführung des Mikrozensus und die Geheimhaltung der erhobenen Daten nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei ist (Mikrozensus- ULD datenschutzzentrum.de).
Ingo Bergmann
Sachgebietsleiter Mikrozensus


