Als wenn die Zeiten jetzt nicht schon anstrengend genug sind gibt es jetzt noch - ja nennen wir sie ruhig so - Idioten, die meinen ihren Müll illegal in der Natur entsorgen zu müssen. In einem Fall konnte zum Glück ein Bredstedter Mitbürger als Verursacher ermittelt werden. Leider ist so etwas "nur " eine Ordnungswiedrigkeit, die aber im ungünstigsten Fall nach § 69 Abs. 2 KrWG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
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