In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit keine Böller und Raketen verkauft werden. Zwar ist es nicht gesetzlich verboten, vorhandene Restbestände am 31. Dezember und 1. Januar zu zünden; doch die Landesregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, auf Feuerwerkskörper zu verzichten.
Landrat Florian Lorenzen schließt sich dem Appell an: »Böller passen momentan einfach nicht in die Zeit. Wenn jemand durch Feuerwerk verletzt wird und ins Krankenhaus muss, wird das ohnehin belastete Klinikpersonal noch mehr unter Druck gesetzt. Das muss nun wirklich nicht sein.«
Dr. Wolfgang Sappert, der Amtsdirektor des Amtes Südtondern, weist auf die immer noch unter den Wildvögeln grassierende Geflügelpest hin: »Aus diesem Grund sollte auch an den Deichen nicht geknallt werden. Das kann die Tiere aufscheuchen und eine weitere Verbreitung der Tierseuche begünstigen.«
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Knallen ohnehin verboten. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.
Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
Einige Gemeinden haben nach Auskunft ihrer örtlichen Ordnungsbehörden verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist Feuerwerk, wie bereits seit Jahren, auch weiterhin auf Sylt und Amrum sowie in St. Peter-Ording vollständig untersagt.
Zusätzlich setzt der Kreis NF eine Allgemeinverfügung in Kraft, die das Böllern in belebten Straßen untersagt. Dadurch ist es auch in der Husumer Innenstadt verboten, ebenso wie in Niebüll, Leck, Bredstedt, Tönning und Friedrichstadt. Der Husumer Bürgermeister Uwe Schmitz: »Das Prinzip ist ganz einfach zu merken – wo Maskenpflicht herrscht, darf nicht geböllert werden.«
Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Für Silvesterfeiern gelten die Regeln der Landesverordnung: Es dürfen entweder unbegrenzt viele Personen teilnehmen, die alle aus demselben Haushalt kommen – oder maximal fünf Personen, die aus höchstens zwei Haushalten kommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Abstands- und Hygieneregeln einschließlich regelmäßigen Lüftens sind auch beim Feiern einzuhalten. Im öffentlichen Raum sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Das wirkt sich auch auf das Rummelpottlaufen aus: Zwar dürfen Angehörige eines Haushalts an der Tür eines anderen Haushalts klingeln. Wird die Tür geöffnet, müssen alle Beteiligten die Abstandsregeln einhalten. Der »Gastgeber« darf zwar – immer mit Abstand – den Kindern etwas zu naschen und den Erwachsenen den traditionellen Schnaps ausgeben, doch muss dieser direkt an der Tür getrunken werden, bevor die Gruppe auf den Bürgersteig, also in den öffentlichen Raum, zurückkehrt.
»Der Rummelpott und das gesellige Drumherum gehören zu unserer Tradition. Obwohl die Regeln uns unter erheblichen Einschränkungen ein Schlupfloch dafür gelassen haben, sollten wir in diesem Jahr verzichten«, empfiehlt Florian Lorenzen. »Die Gemütlichkeit, aber vor allem die Vernunft würden dabei auf der Strecke bleiben. Ich rate allen, diesmal zuhause zu bleiben. Zu Silvester 2021 sieht die Welt hoffentlich wieder ganz anders aus.«
In Nordfriesland ist der Inzidenzwert erneut auf über 70 Infizierte pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen angestiegen. Deshalb hat der Kreis seine Allgemeinverfügung vom 1. Dezember verlängert, die zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an belebteren Orten verpflichtet: Sie gilt nun vorerst bis zum 10. Januar.